Presseschau des Tages // 2.4.2019

· Presseschau

Die Altenpflege in Deutschland wird nach einer Studie weiterhin unterdurchschnittlich bezahlt. Fachkräfte in der Altenpflege hätten 2017 im Durchschnitt lediglich rund 2.740 Euro brutto für eine Vollzeitstelle verdient, heißt es in einer am Montag in Düsseldorf veröffentlichten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die vom Institut Arbeit und Technik (IAT) an der Hochschule Gelsenkirchen durchgeführt wurde. Das entspreche nur etwa 85 Prozent des mittleren Verdienstes für alle Berufe.  Hilfskräfte in der Altenpflege verdienten in Vollzeit im Mittel lediglich rund 1.940 Euro pro Monat - knapp 61 Prozent des Medianverdiensts aller Vollzeitbeschäftigten. Pflegekräfte in der Krankenpflege sind demgegenüber besser gestellt und liegen - mit im Schnitt 3.200 Euro - im Bereich des mittleren Lohns aller Berufsgruppen in Deutschland.  Die Studienautorinnen Michaela Evans und Christine Ludwig haben die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2017 und 2012 ausgewertet. Dabei wird deutlich, dass sich die Entgelte von Altenpflegekräften sehr stark nach Beruf, Region und Art der Pflegeeinrichtung unterscheiden. So verdienen Altenpflegekräfte, die in Krankenhäusern arbeiten, deutlich besser als in Senioreneinrichtungen oder der ambulanten Pflege - auch, weil in Kliniken häufiger ein Tarifvertrag gilt. Besonders niedrig ist die Bezahlung in der ambulanten Altenpflege, wo besonders selten nach Tarif gezahlt wird. Die Auswertung erlaubt auch einen Blick auf die unteren 20 Prozent der Verdienste. Hier liegen beispielsweise die Einkommen der Altenpflegekräfte in der ambulanten Pflege für eine Vollzeitstelle unter 1.560 Euro im Monat und damit im Bereich des allgemeinen Mindestlohns. Dabei arbeiten  67 Prozent der Hilfskräfte in der Altenpflege in Teilzeit und erzielen deshalb noch einmal niedrigere Einkommen. "Die Beschäftigten im gesellschaftlich enorm wichtigen Tätigkeitsfeld der Altenpflege tragen ein überdurchschnittliches Risiko, trotz Arbeit arm zu sein", konstatiert Studienautorin Ludwig.  Um eine Abwanderung der Fachkräfte abzubremsen, braucht es nach Analyse der IAT-Expertinnen eine arbeitspolitische Strategie zur Aufwertung der Altenpflege. Teil dieser Strategie müsse es sein, durch flächendeckende tarifliche Mindeststandards faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Neben Lohn- und Tariffragen müssten aber auch die Personalbemessung, verlässliche Arbeitszeiten, Qualifizierung oder auch die Einführung digitaler Technik angegangen werden. Zudem müssten die gesetzlichen Vorgaben für die Refinanzierung von Lohnerhöhungen geändert werden. Wenn die Arbeit in der Altenhilfe besser bezahlt werde, schlägt das bislang direkt auf die Eigenbeiträge der Gepflegten durch, weil die Pflegeversicherung Lohnerhöhungen nicht übernimmt. Durch diesen Mechanismus würden die Löhne in der Altenpflege "faktisch auf relativ niedrigem Niveau ausgebremst", erklären die Wissenschaftlerinnen.

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat die gemeinsame Verantwortung von Laien, Priestern und Bischöfen für die Erneuerung der Kirche betont. "Da gibt es keine Trennung - das eine Volk Gottes ist gerufen, immer wieder aufzubrechen", sagte der Erzbischof von München und Freising am Samstagabend im Münchner Liebfrauendom. Anlass war der Gottesdienst zum 50. Jahrestages der Einrichtung von Laiengremien im Erzbistum. Eine synodale Kirche sei "eine Kirche, die in Gemeinschaft, in der Kraft des Geistes überlegt, in der alle ihre Begabungen, ihre Charismen, ihre Kraft zur Beratung und Verantwortung einbringen in der Gemeinschaft mit den Bischöfen, die eine besondere Verantwortung haben", betonte der Kardinal. Der Weg der Kirche gehe weiter, in großer Kontinuität, aber doch auch im Suchen und Finden neuer Möglichkeiten in Christus, so Marx. Ziel sei, "die Wege zu ertasten, die in der Gemeinschaft des ganzen Volkes Gottes gegangen werden können". Das sollte mit großer Freude, ohne Angst geschehen: "Dann können wir voranschreiten, können wir manches hinter uns lassen, Neues entdecken." 1968 wurden in der Erzdiözese die ersten Rechtsgrundlagen für die Räte in Kraft gesetzt. Seitdem werden die Mitglieder der Gremien von den Gläubigen gewählt und nicht nur vom jeweiligen Pfarrer berufen. Die maßgeblichen Impulse dafür kamen vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), das die Berufung jedes einzelnen Gläubigen aufgrund von Taufe und Firmung hervorhob. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)