„Weg zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft führt nicht über das Grundgesetz“

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Berlin, den 5. Juni 2019 – Der Familienbund der Katholiken begrüßt den Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen, den Schutz und die Stellung von Kindern in unserer Gesellschaft zu erhöhen. Der Gesetzentwurf, den die Bundestagsfraktion der Partei dafür morgen im Bundestag einbringen will, sieht dafür eine Grundgesetzänderung vor. Der Familienbund hält eine Verfassungsänderung für ungeeignet, um das erklärte Ziel zu erreichen. „Der dringend einzuschlagende Weg einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft führt nicht über das Grundgesetz, sondern über eine engagierte und gute gemachte Einzelgesetzgebung, die Kinder und Familien in möglichst vielen Politikfeldern in den Mittelpunkt stellt“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.  

Der Familienbund der Katholiken betonte heute in seiner Stellungnahme in Berlin, dass Kinder bereits jetzt im Grundgesetz und in dessen verbindlicher Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht mit allen Grundrechten ausgestattete Rechtssubjekte sind. Kritisch äußerte sich Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann zum neu entstehenden Binnenverhältnis zwischen Kind und Familie, das nach dem Gesetzentwurf entstehe: „So wichtig es ist, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft zu stärken, so wichtig ist es, Kinder nicht neben Familien zu stellen. Kinder sind bereits heute unmittelbarer Teil von Familien. Und es ist die Familie, die die besten Voraussetzungen für das Aufwachsen von Kinder schafft. An diesem Verhältnis sollte zum Wohle von Kindern besser nicht gerüttelt werden.“

Hoffmann wies darauf hin, dass Artikel 6 des Grundgesetzes die Familie als Ganzes schütze. „Jedes Familienmitglied wird darüber hinaus durch die einzelnen Grundrechte als Einzelperson geschützt. Dabei wird nicht nach Alter oder anderen Kriterien unterschieden. Alle Menschen werden gleichermaßen geschützt. Das ist verfassungsrechtlich sinnvoll und hat sich bewährt. Zugleich erfassen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte die spezifische Situation von Kindern wie auch von anderen Menschen in anderen besonderen Lebenslagen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder nachdrücklich hingewiesen.“

„Die Neuformulierung des Artikel 6 könnte zu einer Beschränkung des Elternrechts führen,
möglicherweise auch gegen die Intention des Gesetzentwurfes“

Nach Ansicht Hoffmanns berühre der Reformvorschlag auch die Erziehungsautonomie der Eltern: „So richtig es ist, Kinder gemäß Alter und Reife zu fördern – die Entscheidung, was für das Wohl eines Kindes förderlich ist, obliegt aber immer noch in erster Linie den Eltern. Erst wenn sie dieser Aufgabe nicht mehr gerecht werden, greift der Staat ein. Das ist richtig so und wird durch die bisherige Fassung des Artikel 6 gewährleistet. In aller Regel stehen die eigenen Eltern dem Kind am nächsten und wissen am besten, was gut für das Kind ist. Die Neuformulierung des Artikel 6 könnte hingegen zu einer Beschränkung des Elternrechts führen, möglicherweise auch gegen die Intention des Gesetzentwurfes.“

Der Familienbund der Katholiken unterstützt den Änderungsvorschlag, in Zukunft im Grundgesetz von „nichtehelichen“ statt von „unehelichen“ Kindern zu sprechen. Das entspreche dem üblichen Sprachgebrauch in anderen Gesetzen und vermeide einen diskriminierenden Unterton, so Hoffmann.