Herber Rückschlag für 290 000 Thüringer Familien!

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Bundessozialgericht hält Sozialversicherungsbeiträge für angemessen.

 

Das Bundessozialgericht in Kassel hält die Sozialversicherungsbeiträge von Familien für angemessen und weist die Klage einer Familie ab. Damit müssen 290 000 Thüringer Familien weiter auf gerechtere Sozialversicherungsbeiträge warten. Das klagende Elternpaar erwägt nun Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Weil Familien doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung einzahlen – durch die Erziehung ihrer Kinder und durch Geldbeiträge – klagte ein Ehepaar bis vor das Bundessozialgericht in Kassel. Die Klage wurde heute durch das Gericht abgewiesen.Die dringend erforderliche Entlastung von Familien in den Sozialversicherungen ist damit vorerst vom Tisch.

Der Vorsitzende des Familienbundes der Katholiken Dr. Frank Häger dazu: „Die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichtes ist ein herber Rückschlag für 14 Millionen deutsche und 294 000 Thüringer Familien. Es ist enttäuschen, dass das Bundessozialgericht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht gefolgt ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Pflegeversicherungsurteil am 3. April 2001 dem Gesetzgeber geboten, auch die Renten- und Krankenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. Damals hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil der Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Auch der unwesentlich höhere Beitrag für Kinderlose entlastet die Familien nicht wie geboten.

Häger verdeutlicht: „Für eine gerechte Belastungen von Familien braucht es Kinderfreibeträge in den Sozialversicherungen. Dabei geht es nicht um einen Bonus für Familien, sondern um die Beseitigung einer Benachteiligung. Familien müssten schon jetzt um 230 € pro Monat und Kind entlastet werden, da die Sozialversicherungen den Familien Geld nehmen, dass sie für den Unterhalt ihrer Kinder brauchen.“

Das klagende Paar kann die Entscheidung des Bundessozialgerichtes nicht nachvollziehen und kündigt eine Verfassungsbeschwerde an.